Nein, das dürfen Sie nicht. Es ist nicht erlaubt, Obst im Supermarkt vor dem Kauf zu probieren. Die Ware gehört bis zur Bezahlung dem Supermarkt. “Erdbeeren, Kirschen oder Trauben dürfen ebenso wenig vor dem Kauf probiert werden, wie anderes Obst, Gemüse oder andere Lebensmittel. Ob die Ware dabei verpackt ist oder nicht, spielt keine Rolle. Streng genommen handelt es sich sogar um Diebstahl”, sagt Silke Noll von der Verbraucherzentrale Bayern. Eigentlich selbstverständlich: Nach dem Naschen ist die Ware ja verschwunden und kann nicht mehr verkauft werden.
Wenn ich Tauben probieren will, dann tu ich das. Die Tauben auf dem Parkplatz sind gratis, hab ich gehört.
Antworten auf Fragen die niemand gefragt hat.
Die Aussage ist falsch. Es darf vor dem Bezahlen gegessen und getrunken werden. Das Prinzip ist Ware gegen Geld, nicht anders herum. Das bedingt aber, dass gekauft werden muss und bei Früchten/Obst muss natürlich vorher abgewogen worden sein.