Insgesamt fanden die Beamten laut Staatsanwaltschaft 4.000 Cannabispflanzen.
[…]
… die Strafverfolgung unter anderem durch die teilweise Entkriminalisierung schwieriger geworden sei.
Ja klar. Die haben die 4.000 Pflanzen da in 20 Gramm Portionen raus geholt und wäre jemand im Knast für seine drei Pflanzen zuhause, dann hätten sie die Plantage viel eher entdeckt und es gebe keine Kriminalität mehr …
Ach warte, dann gebe es ja 175.000 Verbrecher mehr (Quelle), einige davon im Knast, weil Peter Kiffer keinen Alkohol verträgt. Ab vor den Richter mit dem!
Unabhängig davon:
Vor dem Gesetz kamen die Jugendlichen als Täter automatisch in geschlossene Abteilungen. Nun dürfen sie auf die offenen Stationen, was andere Behandlungen ermöglicht, auch weil die Jugendlichen ohne Angst vor einer Polizeiverfolgung offener sprechen können, sagt Cabanis.
https://www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/cannabis-bilanz-100.html
Hoffentlich ist das bald wieder vorbei und die Jugendlichen kommen wieder in die geschlossene. Ordnung muss schließlich sein! /s
Edit:
Es sei durchaus möglich, dass es sich um Clankriminalität handele. “Zum jetzigen Zeitpunkt kann man das meines Erachtens nach noch nicht mit Gewissheit sagen”, so Buick.
Kann man also nicht. Warum bläht ihr das dann in die Öffentlichkeit?
Sollte man ganz legalisieren auch den Verkauf und Kauf… man würde das Steuern einbringen können und Polizei weiter entlasten. Aber dieser Zirkus mit den Clubs etc… ist doch kein Wunder dass ein Großteil kein Bock darauf hat und nicht jeder will oder kann ( Platz oder wegen Tieren etc ) selber growen… Man stelle sich das bei Alk vor… holy würde der Schwarzmarkt dort blühen…
Jeder nur drei Hopfenpflanzen, sonst Knast!
Und bitte nicht vergessen. dass jegliche Extraktion von Inhaltsstoffen der Hopfenpflanze verboten ist! /s
Genau, richtig so!
Der anständige Bayer nimmt den Hopfen, zerbröselt sich ihn und ab damit in die Nase. Pluspunkte, wenn noch Blattläuse dabei sind :)
Wo sind wir denn, dass wir ihm erlauben, sich daraus Bier zu brauen oder es als Tee zu trinken, weil seine Nasenschleimhaut das nicht so gut verträgt?
Mh hab mich mit den Cannabisgesetz nicht beschäftigt… also man darf die Knollen hinterher nur konsumieren und ansonsten mit dem Rest nichts anfangen bzw weiter verwerten?
§ 2, Abs 2 KCanG:
Die Extraktion von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze ist verboten.
Oh ein einfaches ja oder nein hätte mir gereicht bzw hätte eigentlich selbst fix nachschlagen sollen. Danke für die Mühe.
Thihi und unterwegs die maximal Menge auf 1 Kasten Bier beschränken die man bei sich führen darf. Oder sagen wir mal lieber nur ein 1/4-1/2 gefüllten Kasten. :D
2 Flaschen sind das Maximum für Eigenbedarf. Mit jeder weiteren Flasche wird nur gedealt. !11!!!
Aber pass bloß auf, dass du am Vatertag dem Kumpel nicht eines deiner Biere gibst. Das ist selbstverständlich verboten. /s
💯