Warum freut sich der CBD-Hersteller Sanaleo, dass er auf seine Produkte zusätzlich zur Mehrwertsteuer von 19 Prozent nun auch noch die Tabaksteuer erheben muss? Weil aus Sicht des Unternehmens und des Branchenverbands Cannabiswirtschaft (BvCW) damit klar ist, dass THC-freie CBD-Blüten nicht mehr als Cannabis im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) einzustufen sind. Die Steuerbanderole belege, dass die Ware als Nutzhanf verkehrsfähig sei. Denn nur unter dieser Voraussetzung seien die Erzeugnisse steuerbar.